Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Beschaffung
und Wartung von EDV-Hard- und
-Software sowie die Erbringung von sonstigen
EDV-Dienstleistungen A. Allgemeine
Regelungen 1. Anwendungsbereich
und Geltung 1.1 Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und 1.2 Die AGB sind integrierender Bestandteil
sämtlicher Angebote und Verträge zwischen 2. Zahlungsbedingungen 2.1 Rechnungen der für
Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind
innert 14 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne 2.2 Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne
ausdrückliche Mahnung B. Beschaffung von
Hard- und Software 3.
Vertragsschluss 3.1 Das Angebot der
einschliesslich offerierter Demonstrationen erfolgt 3.2 Soweit in der Offerte nichts
Abweichendes festgelegt wird, bleibt die 4.
Lieferung 4.1
Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen erfolgt für die grundsätzlich freibleibend. Eine
Lieferfrist beginnt frühestens mit der 4.2
Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung
durch 4.3
Der Versand von Produkten durch die erfolgt auf Kosten und dem Transporteur gemeldet werden. 4.4
Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5
Tagen nach Warenempfang schriftlich bei der geltend zu machen, 5.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum 5.2
Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen zwischen dem Kunden und der 5.4
Die ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung
oder 6. Garantie 6.1
Die Garantiezeit für die von der gelieferten Produkte richtet
sich nach der vom Hersteller definierten
Garantiezeit. Sie beträgt maximal 12 Monate ab Lieferdatum.
6.2 Ein gewährleistungspflichtiger Programmfehler liegt nur unter den
folgenden a)
der Fehler muss dokumentierbar und reproduzierbar sein und Computersystem und unter den in der
Anleitung definierten Einsatz- und Betriebsbedingungen eine Abweichung in
Funktionen und Leistungen, welche die Anwendung für den bestimmungsgemässen
Gebrauch aufheben 6.3
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige während der Garantiezeit auftretende
Mängel der umgehend mitzuteilen. Für
Schäden aus verspäteter Mängelrüge 6.4
Abgesehen von den vorstehend umschriebenen Garantieleistungen wird jegliche C. Wartung und Pflege 7. Umfang von Wartung und Pflege Weist die nach, dass die
Störung nicht durch die von ihr gewartete 7.4
Die behebt auf Verlangen und gegen separate Vergütung auch 8. Bereitschafts-, Reaktions- und
Störungsbehebungszeit Während
der Wartungsbereitschaft und Dienstleistungsbereitschaft nimmt die spätestens
aber innert der im Wartungsvertrag resp. im Unterhaltsvertrag vereinbarten
Zeit. 9. Dokumentation, Protokoll und Rapport 9.1
Die stellt sicher, dass die entsprechende Dokumentation soweit 9.2
Die führt ein Wartungs- und Pflegeprotokoll soweit vorgesehen
und 9.3
Wird die Instandsetzung nach Aufwand abgegolten, erhält der Kunde einen
Rapport. 10. Vergütung/Zahlungsbedingungen 10.1
Die erbringt ihre Leistungen zu den im Wartungsvertrag und 10.2
Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung
nötig sind. 11. Gewährleistung 11.1
Die gewährleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen. Die Gewährleistung entfällt insoweit,
als den Kunden ein Verschulden trifft. 11.2
Sind Wartung, Pflege und Unterhalt nicht erfolgreich, kann der Kunde zunächst
nur eine unentgeltliche Nachbesserung
verlangen. Die behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und
trägt alle daraus entstehenden Kosten. 11.3
Hat die die verlangte Nachbesserung nicht oder nicht erfolgreich
vorgenommen, kann der Kunde nach einer
einmaligen schriftlichen Abmahnung die entsprechenden Massnahmen von einer
qualifizierten Dritt Unternehmen erbringen 11.4
Die Mängelrechte (gem. 11.1 bis 11.3) verjähren innert einem Jahr ab Ausführung
der 12. Beendigung des Vertragsverhältnisses Ist
der Wartungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann er vorbehältlich bestehender Wartungsverpflichtungen aus
Verträgen für die Beschaffung von Hard- und Software
jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung kann sich, vorbehältlich einer Einigung über die Anpassung der Vergütung
auch nur auf einzelne Teile des Vertrages erstrecken.
Die Kündigungsfrist beträgt für die 2 Monate, für den Besteller 1 Monat. Vorausbezahlte
Vergütungen werden pro rata temporis zurückerstattet. D. Schlussbestimmungen 13. Geheimhaltung 13.1
Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig
noch 13.2
Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln und es besteht eine
gegenseitige 13.3
Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses. Diese beträgt je Fall eine
Jahresvergütung im Zeitpunkt der Verletzung, höchstens jedoch €
0,00.– je Fall. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von 14. Gerichtsstand 14.1 Als Gerichtsstand wird Bochum
Deutschland niedergelegt, sofern gegenseitig 15.Haftung für Schäden Blueworker
haftet für den von ihm oder von einem von ihm beauftragten
Dritten verursachten Schaden aus dem
Vertragsverhältnis, wenn sie nicht beweist, dass weder sie Sachschäden.
Im weiteren wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jegliche Haftung wegbedungen. 16. Abtretung, Übertragung und Verpfändung Rechte
und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des
Vertragspartners an Dritte weder ganz noch teilweise
abgetreten, übertragen noch verpfändet werden. Bochum den, 24.09.2019 |
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